HDH-Präsident Johannes Schwörer erklärt u.a.: Das aktuelle Vergaberecht benachteilige vorgefertigte Bauweisen.
Zwar enthalte das Paket einige begrüßenswerte Ansätze zur Planungsbeschleunigung, doch ein entscheidendes Element für mehr Tempo am Bau sei vom Gesetzgeber nicht angegangen worden: das Vergaberecht, heißt es in einer Mitteilung vom 9. Oktober 2025.
HDH-Präsident Johannes Schwörer erklärt: „Das aktuelle Vergaberecht benachteiligt vorgefertigte Bauweisen, die zu über 80 Prozent im Holzbau geschehen. Das hemmt den schnellen und klimafreundliche Wohnungsbau, den wir dringend benötigen. Der HDH fordert die Bundesregierung daher auf, im „Herbst der Reformen“ zügig das Vergaberecht anzugehen und den Losgrundsatz zu flexibilisieren. Grundsätzlich unterstützen wir zwar die losweise Vergabe, denn sie stärkt die mittelständischen Unternehmen. Allerdings sind bei einer reinen Vergabe in Fachlose einzelner Gewerke die seriellen und modularen Bauweisen benachteiligt.“
Konkret fordert der HDH eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes, ohne den Mittelstandsschutz aufzugeben. Öffentliche Auftraggeber müssen die Möglichkeit haben, Gesamtvergaben vorzunehmen, anstatt Fachlose einzelner Gewerke zu vergeben, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dafür sprechen, heißt es weiter in der Mitteilung. „Serielle und modulare Bauweisen sparen mit standardisierter Planung und der Vorproduktion von Bauteilen in Fabriken Bauzeit und Geld. Aber nur mit einer angepassten öffentlichen Vergabe kann das volle Potential der klimafreundlichen, vorgefertigten Holzbauweise für den Wohnungsbau gehoben werden“, erklärt Schwörer abschließend.
