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Modulbau 2025-03-17T07:53:07.883Z Grundsätze für den Modulbau geändert

Die „Grundsätze für die Nachweisführung im Antragsverfahren zur Erteilung allgemeiner Bauartgenehmigungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise (Raumzellen)“ haben sich geändert.

Die „Grundsätze für die Nachweisführung im Antragsverfahren zur Erteilung allgemeiner Bauartgenehmigungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise (Raumzellen)“ wurden in einer ersten Fassung am 22. Januar 2024 auf der DIBt-Webseite veröffentlicht. Die Grundsätze wurden nun von der Projektgruppe „Modulbau“ des Sachverständigenausschusses „Brandverhalten von Bauteilen“ fortgeschrieben und konkretisiert. Gegenüber der Fassung von Januar 2024 wurde insbesondere das Kapitel 4.1.4 „Prüfverfahren“ ergänzt, in dem zwei mit den Sachverständigen abgestimmte Prüfaufbauten beschrieben werden.

Zum Download der Grundsätze - Webseite des DIBt

zuletzt editiert am 17. März 2025