Ein modernes zweistöckiges Gebäude mit farbigen Akzenten und einer Außentreppe, umgeben von grüner Landschaft.
Schulen und Kindergärten lassen sich mit der neuen Bauartgenehmigung noch zeitsparender realisieren. (Quelle: Alho Unternehmensgruppe)

Modulbau 2026-09-29T14:59:18.257Z Erste allgemeine Bauartgenehmigung F60 für Stahlmodulbauweise

Die neue allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) F60 bescheinigt der Alho Stahlrahmenmodulbauweise eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten und ermöglicht es erstmals, Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 in dieser Bauweise ohne zusätzliche Einzelzulassung zu realisieren.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilte dem Unternehmen Alho am 20. August 2026 für deren Stahlrahmenmodulbauweise die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) F60 unter der Nummer Z-19.33-2761. Sie gilt für das Bauprodukt „Stahlrahmen-Modul“ und regelt zugleich die Bauart, mit der mehrere Raummodule zu einem dauerhaft nutzbaren Gebäude zusammengefügt werden. Damit ist Alho nach eigenen Angaben der erste Hersteller im Stahlmodulbau mit einer Systemzulassung für die Feuerwiderstandsklasse F60. Für kommunale Bauvorhaben mit erhöhten Brandschutzanforderungen liegt somit ein bauaufsichtlich anerkannter Nachweis vor.

„Mit der aBG F60 haben wir einen strategisch wichtigen Meilenstein erreicht. Die Systemzulassung vereinfacht Genehmigungsverfahren bundesweit erheblich und gilt erstmals auch für Gebäude der Gebäudeklasse 4. Die Prüfanforderungen wurden von unseren Modulen und der Bauart sogar übertroffen“, freut sich Dr. Philipp Diewald, Leiter Technische Unternehmensentwicklung bei Alho.

Mehr Planungs- und Rechtssicherheit

Für Kommunen und die Wohnungswirtschaft entfällt im Geltungsbereich der aBG F60 die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG). Die geprüfte Bauart kann dort grundsätzlich ohne zusätzliche projektspezifische Nachweise oder Einzelfallzulassungen eingesetzt werden. Das reduziert den Aufwand in den bauaufsichtlichen Verfahren, erleichtert die Nachweisführung und schafft mehr Sicherheit bei der Bauabnahme. 

Da die aBG F60 erstmals auch für die Gebäudeklasse 4 gilt, können Bauwerke bis zu einer Höhe von bis zu 13 Metern realisiert werden. Je nach Geschosshöhe entspricht das Gebäuden mit bis zu vier Geschossen. Damit erweitert sich der Anwendungsbereich auf eine deutlich größere Zahl kommunaler Bauvorhaben. Zudem lassen sich Planung und Ausführung noch verlässlicher steuern sowie die Termin- und Kostensicherheit steigern. Mit der neuen aBG F60 für die Stahlrahmenmodulbauweise lassen sich künftig mehrgeschossige Schulen, Kindergärten, Pflege- und Verwaltungsgebäude sowie Wohnraum wirtschaftlich und termingerecht realisieren. Der standardisierte Modulbau ermöglicht zugleich eine projektspezifische Planung.

Neu: aBG F30 für die Holzhybridbauweise

Parallel dazu wurde die bestehende aBG F30 (Z-19.33-2736 vom 21. August 2026) um die Alho-Holzhybridbauweise erweitert. Bei dieser Bauart wird die Stahlrahmen-Konstruktion mit Decken- und Wandelementen aus Holz kombiniert. Der Stahlrahmen übernimmt die primäre Tragfunktion, ermöglicht große Spannweiten bei schlanken Querschnitten sowie eine hohe Präzision im seriellen Fertigungsprozess. Die Holzbauteile fungieren als raumbildende Elemente und tragen maßgeblich zur Reduktion der CO₂-Emissionen bei.

Der nächste Schritt: aBG F90

Die Alho Systembau erarbeitete die technischen Nachweise für seine Bauart weitgehend selbst – von der Tragwerksplanung über die Bauphysik bis zum Brandschutz. Lediglich die abschließende Prüfung erfolgt durch eine unabhängige, neutrale Stelle.Die aBG F60 basiert auf demselben Grundprinzip wie die aBG F30. Für den Feuerwiderstand wurden lediglich die Materialparameter angepasst. Darüber hinaus arbeitet Alho bereits konkret an der Erweiterung der Zulassung für die F60-Holzhybridbauweise sowie der F90-Zulassung für die Stahlmodulbauweise.

zuletzt editiert am 29. September 2026
Newsletter