Bauarbeiter nutzen eine blaue Mateco-Hubarbeitsbühne, um eine dunkle Holzfassade an einem Industriegebäude zu montieren, während ein Kran das Fassadenelement hält.
Quelle: dena / Claudius Pflug

Serielles Sanieren 2026-08-06T09:11:06.475Z BEG-Reform: Serielle Sanierungsförderung wird ausgeweitet

Auch für die serielle Sanierung von Nichtwohngebäuden gibt es künftig einen 15-prozentigen SerSan-Bonus. dena informiert auf ihrer Webseite hierzu.

Die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden werde weiterhin mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen unterstützt. Der Serielle Sanierungsbonus für EH/EG 55 und EH/EG 40 betrage nach wie vor 15 Prozent.

Neu sei die Ausweitung auf Nichtwohngebäude. Außerdem wird für EH/EG 70 ein Serieller Sanierungsbonus in Höhe von 5 Prozent gewährt. Mit der Erweiterung des Bonus beschleunige das Ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Marktentwicklung bei den Nichtwohngebäude und setze mit der Ausweitung auf EH/EG 70 neue Impulse.

Für serielle Sanierungsvorhaben bedeutet das laut dena konkret:

Als Basis wird die Sanierung auf Effizienzstufen gefördert. Je anspruchsvoller die energetische Sanierung durchgeführt werde, desto höher falle der Tilgungszuschuss aus. Die förderfähigen Kosten lägen bei Wohngebäuden bei 150.000 € je Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden sind maximal 2.000 € je m2 Nettogrundfläche bis zu einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € förderfähig.

Für das Erreichen der Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) wird ein Tilgungsbonus in Höhe von fünf Prozent gewährt.

Die Sanierung von energetisch besonders schlechten Gebäuden wird mit einem Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) von zehn Prozent gefördert. Dieser kann mit den Seriellen Sanierungsbonus kombiniert werden.

Die serielle Sanierung von Wohngebäuden wird weiterhin mit vergünstigten KfW-Krediten und Tilgungszuschüssen von bis zu 40 Prozent (Effizienzhaus 40 EE + NH + WPB + SerSan) gefördert, was einer Förderung von ca. 60.000 Euro pro Wohneinheit entspricht. Kommunen können in der Zuschussvariante eine Förderquote von 55 Prozent erreichen.

Der Serielle Sanierungsbonus kann mit regionalen Fördermitteln kombiniert werden.

Begleitend zur Effizienzhaussanierung können Kosten für die Baubegleitung mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent gefördert werden. Die förderfähigen Kosten betragen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 10.000 € je Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus 4.000 € (maximal 40.000 €) und 10 € je m2 Nettogrundfläche in einem Nichtwohngebäude (maximal 40.000 €).

Weitere Informationen: https://www.energiesprong.de/news-downloads/news/news-details/beg-reform-serielle-sanierungsfoerderung-wird-ausgeweitet/

zuletzt editiert am 06. August 2026
Newsletter